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| §1 |
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1- |
Der Verein für
Rasenspiele ist in das Vereinsregister eingetragen
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2- |
Sitz und Gerichtsstand
des Vereins ist Wiesbaden
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| §2 |
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1 - |
Die Mitgliedschaft wird
durch die Aufnahmeerklärung erworben
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3 - |
Über die Aufnahme oder
Ablehnung entscheidet der Vorstand
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4 - |
Alle Mitglieder haben
einen Beitrag zu entrichten. Die Beiträge sind im voraus zu zahlen.
Änderungen in der Beitragshöhe sind von der Mitgliederversammlung
zu beschließen. Der Beitrag ist im Falle des Austritts bis zum Ende
des Kalendervierteljahres zu zahlen, in dem der Austritt erklärt
wird.
Kündigung: 6 Wochen zum Quartalsende |
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| §3 |
-1
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Die Mitgliedschaft endet
durch Austritt, Ausschluss oder Tod
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-2
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Austrittserklärungen
sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und fristgerecht an den Verein gerichtet sind.
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3 - |
Der Ausschluss eines
Mitgliedes kann durch den Vorstand ausgesprochen werden, wenn das
Mitglied:
a) länger als 4 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist
b) gegen das Bestreben des Vereins verstößt oder dessen Ansehen
schädigt
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4 - |
Mit dem Austritt bzw.
Ausschluss aus dem Verein erlöschen alle durch die Mitgliedschaft
erworbenen Rechte und Pflichten |
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