Satzung
VfR Wiesbaden e.V.  

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           Wesentliche Bestimmungen der Satzung des VfR Wiesbaden e.V.

§1 - 1-  Der Verein für Rasenspiele ist in das Vereinsregister eingetragen
 
- 2-  Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Wiesbaden
 

§2 - 1 - Die Mitgliedschaft wird durch die Aufnahmeerklärung erworben
 
- 3 - Über die Aufnahme oder Ablehnung entscheidet der Vorstand
 
- 4 - Alle Mitglieder haben einen Beitrag zu entrichten. Die Beiträge sind im voraus zu zahlen. Änderungen in der Beitragshöhe sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen. Der Beitrag ist im Falle des Austritts bis zum Ende des Kalendervierteljahres zu zahlen, in dem der Austritt erklärt wird.
Kündigung: 6 Wochen zum Quartalsende 

§3 -1 - Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod
 
-2 - Austrittserklärungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und fristgerecht an den Verein gerichtet sind.
 
- 3 - Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand ausgesprochen werden, wenn das Mitglied:
a) länger als 4 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist
b) gegen das Bestreben des Vereins verstößt oder dessen Ansehen schädigt
 
- 4 -  Mit dem Austritt bzw. Ausschluss aus dem Verein erlöschen alle durch die Mitgliedschaft erworbenen Rechte und Pflichten

 

 

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